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Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher zahlt der Käufer höchstens so viel Provision wie der Verkäufer. Was das Gesetz regelt, wann die Provision entsteht und was ohne Inserat gleich bleibt.
Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher zahlt der Käufer höchstens so viel Provision wie der Verkäufer
§§ 656c, 656d BGB – wenn der Käufer Verbraucher ist (§ 656b BGB)
Die Lage
Ob mit oder ohne Inserat: Die Provision regelt das Gesetz für Wohnungen und Einfamilienhäuser gleich, sobald der Käufer Verbraucher ist. Beauftragen beide Seiten den Makler, zahlen beide gleich viel. Beauftragt nur der Verkäufer, darf der Käufer höchstens gleich viel übernehmen – und schuldet es erst, wenn der Verkäufer seinen Teil gezahlt hat.
In dieser Reihenfolge
Für Wohnungen und Einfamilienhäuser verlangt das Gesetz die Textform (§ 656a BGB). Eine E-Mail genügt.
Davon hängt die Verteilung ab: bei beidseitiger Beauftragung zu gleichen Teilen, bei einseitiger höchstens zur Hälfte an den Käufer weitergegeben.
Rechnen Sie Ihren Erlös nach Provision, bevor Sie einen Preis nennen.
Maklerprovision-Rechner öffnenDie Provision entsteht erst, wenn der Kaufvertrag infolge der Tätigkeit des Maklers zustande kommt (§ 652 Abs. 1 BGB).
Häufig übersehen
Die §§ 656c und 656d BGB gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser und nur, wenn der Käufer Verbraucher ist.
Erlässt der Makler einer Seite die Provision ganz oder teilweise, wirkt das auch zugunsten der anderen (§ 656c Abs. 1 Satz 3 BGB).
Arbeitet der Makler für eine Partei unentgeltlich, darf er sich auch von der anderen keine Provision versprechen lassen (§ 656c Abs. 1 Satz 2 BGB).
Verwandte Situationen
Pflicht bleibt — Der Energieausweis muss auch ohne Inserat spätestens bei der Besichtigung vorliegen – nur die Pflichtangaben einer Anzeige entfallen
AnsehenVormerkung — Nach ihrer Eintragung ist eine spätere Verfügung über das Grundstück unwirksam, soweit sie den Anspruch des Käufers vereiteln oder beeinträchtigen würde
AnsehenPersönlich & unverbindlich
Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab; verbindlich beraten Sie Notarin oder Notar, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Ihre Steuerberatung. Stand der genannten Vorschriften: 2026.